Die Nutzung von Immobilen macht vielfältige Verwaltungstätigkeiten erforderlich. Geht es um die Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG), spricht man üblicherweise von der Hausverwaltung. Diese Aufgabe wird von einem Hausverwalter wahrgenommen, der durch die WEG bestellt werden muss.
Im Kern dient die Hausverwaltung dazu, eine Immobilie zu bewirtschaften und zu erhalten. Sie übernimmt für die Eigentümergemeinschaft all jene Aufgaben, die ein Hausbesitzer selbst wahrnehmen müsste. Die rechtliche Grundlage einer jeden Hausverwaltertätigkeit ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Eine jede Wohnungseigentümergemeinschaft ist gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dazu verpflichtet, einen Verwalter zu bestellen, dem alle Aufgaben aus dem Bereich der Hausverwaltung obliegen. Diese ergeben sich ebenfalls aus dem Wohnungseigentumsgesetz sowie aus vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und dem Verwalter. Der Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist zu einer sogenannten ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet. Umgangssprachlich wird hierfür auch schon mal der Begriff „ordentliche Verwaltung“ genutzt.
„Eine ordentliche Verwaltung sorgt dafür, dass das Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft ordentlich gepflegt wird, der Wert im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten so gut wie möglich erhalten bleibt und die Eigentümer Zugang zur üblichen Infrastruktur (Strom, Wasser, Gas, Telefon usw.) haben und gleichzeitig ausreichend versichert sind.“